Bauzäune und Haftung: Wer haftet bei Schäden oder Einbrüchen?

Baustellen sind attraktive Ziele für Diebstähle und Vandalismus – und gleichzeitig ein Haftungsrisiko für Bauherren und Unternehmen. Bauzäune dienen nicht nur der Abgrenzung, sondern auch dem Schutz von Material, Maschinen und Personen. Wer haftet, wenn ein Bauzaun auf ein Auto fällt? Und was passiert, wenn es trotz Absperrung zu einem Einbruch oder Schaden auf der Baustelle kommt? In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Haftungsfragen rund um Bauzäune – und zeigen, wie Sie mit passenden Produkten von Heras Mobilzaun rechtlich und praktisch auf der sicheren Seite sind.

 

Rechtliche Grundlagen: Wer ist für den Bauzaun verantwortlich?

Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Sicherung einer Baustelle beim Bauherrn oder dem beauftragten Unternehmen. Die rechtliche Grundlage bildet die Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB. Danach ist jeder, der eine Gefahrenquelle schafft, verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um Dritte vor Schäden zu schützen. 

In vielen Fällen ist ein Bauzaun nicht nur empfohlen, sondern auch bauordnungsrechtlich vorgeschrieben, etwa im öffentlichen Raum oder bei erhöhtem Gefahrenpotenzial. Hier greifen in der Regel die Landesbauordnungen der Bundesländer (LBO), welche die Anforderungen an eine sichere Absperrung von Baustellen konkretisieren.

Ein fehlender oder unzureichender Bauzaun kann im Schadenfall als Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gewertet werden, was zivil- oder sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

 

Wer haftet bei Schaden durch den Bauzaun?

Wer haftet, wenn ein Bauzaun umgefallen ist? Wenn von einem Bauzaun eine Gefahr ausgeht und es zu einem Schaden kommt, stellt sich die Frage nach der Haftung. Entscheidend ist, ob der Schaden durch fehlerhafte Handhabung, äußere Einflüsse oder unvorhersehbare Ereignisse entstanden ist.


Was gilt als Eigenverschulden?

Eigenverschulden liegt vor, wenn der Bauzaun unsachgemäß aufgebaut, unzureichend gesichert oder mangelhaft gewartet wurde. Stürzt ein Bauzaun aufgrund fehlender Stabilisierung um und beschädigt etwa ein parkendes Fahrzeug oder verletzt eine Person, haftet in der Regel der Bauherr oder der Verantwortliche auf der Baustelle.

Heras Mobilzaun bietet hier zuverlässige Lösungen für erhöhte Stabilität: Mit Stützstreben und beschwerten Bauzaunfüßen lassen sich Bauzäune auch bei wechselhaften Wetterbedingungen standsicher aufstellen. Eine regelmäßige Wartung ist ebenso erforderlich wie eine an die Wetterlage angepasste Sicherung.

Was gilt als höhere Gewalt?

Sturmschäden oder andere Naturereignisse gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn sie unvorhersehbar und außergewöhnlich sind. Gerichte prüfen folglich, ob die Absicherung dem Wetter angepasst war. Besonders bei angekündigtem Sturm ist der Betreiber verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Stabilität zu ergreifen. Der Einsatz von zusätzlicher Befestigung durch entsprechendes Zubehör kann hier entscheidend sein. Ebenfalls kann ein Gericht bestimmen, ob sogar ein temporärer Abbau des Zauns hätte erfolgen müssen.

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Wer zahlt für Schäden am Bauzaun?

Auch der Bauzaun selbst kann beschädigt werden. Entscheidend ist, wer den Schaden verursacht hat und ob dieser hätte verhindert werden können. Je hochwertiger die Sicherung, desto besser die Position im Versicherungsfall.

Wer zahlt bei Schäden durch Witterung?

Wird ein Bauzaun durch einen Sturm beschädigt, stellt sich die Frage: Ist das höhere Gewalt oder hätte die Gefahr durch bessere Sicherung verhindert werden können? Für eine Schadensübernahme verlangt die Versicherung meist eine dem Wetter angepasste Sicherung, beispielsweise durch zusätzliche Stützsysteme. Regelmäßige Kontrolle auf Rost, lose Verbindungen oder Materialermüdung reduziert das Haftungsrisiko für die Schäden zusätzlich.

Wer zahlt bei Dritteinwirkungen und Vandalismus?

Wird ein Bauzaun durch Dritte beschädigt, etwa durch Vandalismus oder Verkehrsunfälle, kann der Verursacher haftbar gemacht werden. In der Praxis ist die Beweislage jedoch oft schwierig, insbesondere ohne Überwachung oder Zeugen. Deshalb lohnt sich der Einsatz robuster Bauzäune und manipulationssicherer Verbindungselemente. Bei wiederholtem Vandalismus empfehlen sich zusätzliche Maßnahmen wie eine mobile Videoüberwachung oder Sicherheitsdienstleistungen.

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Wer haftet für Schaden auf Baustellen?

Auch innerhalb des Baustellengeländes können Schäden entstehen. Hier wird unterschieden, ob eine Absicherung vorhanden war und wie diese ausgestaltet wurde.

Haftung mit Bauzaun

Ein korrekt montierter Bauzaun gilt als notwendige Schutzmaßnahme. Wird diese Maßnahme umgesetzt und regelmäßig überprüft, kann sich der Verantwortliche im Schadenfall darauf berufen, seinen Pflichten nachgekommen zu sein. Stabile Zaunsysteme mit passendem Zubehör, wie sie von Heras Mobilzaun angeboten werden, tragen wesentlich zur rechtlichen Absicherung bei.

Haftung ohne Bauzaun

Fehlt eine Absperrung vollständig oder ist sie klar unzureichend, liegt fast immer eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor. In solchen Fällen haften Bauherren oder Betreiber für daraus resultierende Schäden. Versicherer können zudem die Leistung verweigern. Schon aus diesem Grund sollte keine Baustelle ohne entsprechende Abgrenzung betrieben werden.

Wer haftet bei Einbruch auf der Baustelle?

Einbrüche auf Baustellen verursachen jedes Jahr hohe Schäden. Auch hier spielt die Absicherung eine zentrale Rolle bei der Bewertung der Haftung und der Versicherungslage.

Haftung mit Bauzaun

Kommt es zu einem Einbruch, steht schnell die Frage im Raum, ob ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen wurden. Ein Bauzaun allein genügt oft nicht, wenn teures Gerät oder wertvolle Materialien gelagert werden. Sichtschutzplanen von Heras Mobilzaun erschweren die Ausspähung, während Stacheldraht und engmaschige Zaungitter das Übersteigen oder Demontieren erschweren. Bei geringfügiger Absicherung kann die Versicherung die Zahlung verweigern und der Bauherr auf hohen Kosten sitzen bleiben. Bei nachweislich hoher Absicherung ist es wahrscheinlicher, dass die Versicherung greift.

Haftung ohne Bauzaun

Ist der Zugang zur Baustelle offen oder leicht überwindbar, kann die Versicherung bei einem Einbruch eine Leistungskürzung vornehmen. Auch strafrechtlich kann grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden. Ohne angemessene Absperrung ist ein Baustellengelände als Gefahrenquelle einzustufen, für deren Sicherung der Betreiber haftet.

Sicherheit ist Pflicht – und eine Investition, die sich lohnt

In der Regel liegt die Haftung für Sach- oder Personenschäden beim Bauherren oder Bauunternehmen und kann nur bei nachweislich angemessener Sicherung von sich gewiesen werden. Die Verantwortung für einen sicheren Baustellenbetrieb beginnt mit der Auswahl des richtigen Bauzaunsystems. Wer spart, riskiert nicht nur die Schäden selbst, sondern auch juristische und finanzielle Konsequenzen. Mit den hochwertigen Produkten von Heras Mobilzaun – von engmaschigen Gitterelementen über stabile Verbindungen bis zu Bauzaunplanen für Sichtschutz – sichern Sie Ihre Baustelle rechtskonform und effizient ab.

Schutzkonzept von Heras Mobilzaun

Mit einem ganzheitlichen Schutzkonzept schützen Sie sich vor unangenehmen Haftungsfragen. Unser Expertenteam berät Sie gerne, welche Vorkehrungen Sie treffen sollten, um Ihrer Verpflichtung zu einer sachgemäßen Absicherung nachzukommen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf oder fordern Sie ein unverbindliches Angebot!

 

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