Rechtliche Vorschriften zu Bauzäunen: Was Bauherren wissen müssen

Bauzäune erfüllen im öffentlichen Raum eine wichtige Schutz- und Sicherungsfunktion. Sie kommen auf Baustellen, bei Veranstaltungen oder bei temporären Sperrungen von Flächen zum Einsatz. Dabei unterliegen sie verschiedenen gesetzlichen Vorgaben, die von der Bauordnung bis zum Straßenverkehrsrecht reichen. Wir von Heras Mobilzaun bieten Ihnen im Folgenden einen Überblick über zentrale rechtliche Aspekte beim Aufstellen und Nutzen von Bauzäunen – von der Standfestigkeit bis zur Nutzung als Werbefläche.

 

Welche Vorschriften sind für Bauzäune geltend?

Viele Stellen sind an der Regelung der Gesetzeslage zu Bauzäunen beteiligt, unter anderem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die einzelnen Bundesländer und örtlichen Behörden, sowie die Berufsgenossenschaften. Allgemein gilt:

  • das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), welches die allgemeine Sicherheit von Arbeitsplätzen vorschreibt und regelt.
  • die Unfallverhütungsvorschriften (UVV), welche eine allgemeine Verpflichtung zum Schutz vor Gefahren für Dritte regeln.
  • das Baugesetzbuch (BauGB), welches allgemeine Regelungen für das Bauen und die Sicherheit vorgibt.
  • die bundesweit geltende Baustellenverordnung (BaustellV), welche die ausführenden Bauherren und Unternehmen zu geeigneten Maßnahmen zum Schutz von Arbeitern und Dritten verpflichtet.
  • die Landesbauordnungen der Bundesländer (LBO), welche klare Vorgaben treffen, wann und wie Bauzäune aufgestellt werden müssen.
  • die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), welche die Anforderungen der Arbeitsstätten präziseren.
  • die Richtlinien für die Sicherheit von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), welche die Absperrtechnik und Verkehrssicherung vorschreiben.
  • die DIN-Normen, welche die technischen Standards für Bauzäune und Elemente vorgeben. 

 

Neben bundes- und landesrechtlichen Vorgaben gibt es häufig auch kommunale Regelungen, etwa zur Gestaltung, maximalen Standdauer oder optischen Wirkung von Bauzäunen. Manche Kommunen verlangen ein einheitliches Erscheinungsbild oder schreiben Maßnahmen für den Sichtschutz oder den Lärmschutz vor, insbesondere bei Bauprojekten im innerstädtischen Raum. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig Kontakt zur zuständigen Behörde aufzunehmen, um lokale Besonderheiten zu klären.

 

Ist für die Baustelle ein Bauzaun Pflicht?

In vielen Fällen ist das Aufstellen eines Bauzauns nicht nur empfehlenswert, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Eine Pflicht besteht insbesondere dann, wenn durch eine Baustelle oder ein Projekt Gefahren für Dritte entstehen können – etwa durch offene Baugruben, herabfallendes Material oder ungesicherte Wege. Die Pflicht ergibt sich unter anderem aus den Baustellenverordnungen, den Unfallverhütungsvorschriften sowie den Richtlinien für Arbeitsstellen an Straßen.

Auch bei öffentlichen Veranstaltungen oder Arbeiten im Straßenraum können Behörden verlangen, dass Flächen mit geeigneten Absperrsystemen – etwa Bauzäunen – gesichert werden. Eine Missachtung dieser Pflicht kann im Schadensfall haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wann ist ein Bauzaun Pflicht?
In der Regel ist ein Bauzaun Pflicht, wenn von einer Baustelle Gefahren für Dritte ausgehen können. Konkret hängt dies also von den Gegebenheiten der Baustelle ab. 
Ist ein Bauzaun genehmigungspflichtig?
Meist ist ein Bauzaun genehmigungspflichtig, wenn er im öffentlichen Raum steht und bestehende Nutzungen einschränken kann. 

 

Bauzaun aufstellen: Welche Vorschriften gelten? 

Wer einen Bauzaun aufstellt, muss dafür sorgen, dass dieser sicher und standfest errichtet wird. Dies liegt in der Verantwortung des Bauunternehmens oder Veranstalters. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sowie Vorschriften der Landesbauordnungen geben hier die Richtung vor.

  • In den meisten Fällen gilt für die Höhe des Bauzauns eine Vorschrift von mindestens 1,80 Metern. Üblich ist darüber hinaus eine Höhe von mindestens 2,00 Metern, vor allem bei Baustellen mit Publikumsverkehr oder erhöhtem Gefahrenpotenzial.
  • Für das Gewicht des Bauzaunfußes gilt ein Mindestgewicht von 16 Kilogramm. 

In vielen Fällen gelten für den Bauzaun Vorschriften für zusätzliche Schutzvorkehrungen. Es gilt, dass die Sichtbarkeit von Bauzäunen durch Verkehrsteilnehmer ausreichend gewährleistet sein muss. Hierfür sind Lichtanlagen und reflektierende Warnschilder geeignet. Es gilt zudem, dass besondere Gefahrenquellen durch beispielsweise Hinweisschilder ausreichend gekennzeichnet sein müssen. Ein ganzheitliches Schutzkonzept ist für jedes Projekt erforderlich.

Je nach Einsatzort ist zudem sicherzustellen, dass der Bauzaun keine Sichtbehinderungen verursacht oder in Verkehrsflächen hineinragt. Um die notwendige Standfestigkeit zu gewährleisten, kommen neben den Bauzaunfüßen häufig Verbindungsschellen oder zusätzliche Stützsysteme zum Einsatz. Errichten Sie den Bauzaun selbst? Dann folgen Sie unseren Montageanleitungen für einen sachgemäßen Aufbau.

Wie lange darf ein Bauzaun stehen bleiben?
Ein Bauzaun darf in der Regel so lange stehen, wie die Bau- oder Gefahrenstelle abgesichert werden muss. Es gelten rechtliche Vorschriften durch Staat, Land oder Kommune. 
Wie lange muss ein Bauzaun stehen bleiben?
In der Regel muss ein Bauzaun so lange stehen bleiben, bis die Gefahrenstelle abgesichert ist. Besteht ein Unfallrisiko, sollte er stehen bleiben. 

 

Bauzaun aufstellen: Wann ist eine Genehmigung erforderlich?

Für das Bauzaun Aufstellen ist oftmals eine Genehmigung erforderlich. Eine Pflicht kann bestehen, wenn:

  • der Bauzaun auf öffentlichen Verkehrsflächen steht.

  • der Zaun längerfristig errichtet werden soll.

  • der Zaun zu Einschränkungen in bestehende Nutzungen führt.

In solchen Fällen muss eine verkehrsrechtliche Anordnung oder Erlaubnis eingeholt werden, meist bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde. Für Zäune auf privatem Grund ohne Auswirkung auf den öffentlichen Raum ist in der Regel keine Genehmigung erforderlich.

 

Werbung auf dem Bauzaun: Brauche ich eine Genehmigung?

Bauzäune werden häufig zur Anbringung von Werbebannern genutzt. In der Regel ist dies genehmigungspflichtig durch eine Sondernutzungserlaubnis. Insbesondere ist für Werbung auf dem Bauzaun eine Genehmigung erforderlich, wenn Banner mit kommerziellem Inhalt im öffentlichen Raum angebracht werden. Kommunale Satzungen können hier die Größe, Art, Dauer und sogar Gestaltung der Werbung regeln. 

Erteilt wird die Genehmigung meist durch das örtliche Bau- oder Ordnungsamt. Erlaubnis wird meist erklärt, solange keine Verkehrsgefährdung entsteht, etwa durch reflektierende Materialien oder bewegliche Planen nahe am Straßenraum. In jedem Fall sollte auf eine stabile und windsichere Befestigung geachtet werden. Hier bieten sich Bauzaunplanen an, die auf das Maß gängiger Zaunelemente zugeschnitten sind. 

Besonders auf Bundesstraßen und Autobahnen ist das Werben besonders streng geregelt. Werbung darf nach Bundesfernstraßengesetz (BFStrG) den Verkehr nicht ablenken oder gefährden, beispielsweise durch auffällige Elemente oder Sichteinschränkungen.

 

Wer haftet für Ordnungswidrigkeiten oder Unfälle? 

Verantwortung und Haftung für Sach- oder Personenschäden liegt in der Regel beim Bauherren oder Bauunternehmen. Diese tragen die Hauptverantwortung für die Einhaltung jeglicher Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen. Bei Unfällen können sie die Haftung einschränken und die Verantwortung an die Geschädigten abweisen, wenn diese nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben durch beispielsweise unbefugtes Übersteigen von Bauzäunen oder Missachten von deutlich erkennbaren Warnschildern. Mit einem ganzheitlichen, professionellen Schutzkonzept können Sie sodem nicht nur Dritte, sondern auch sich selbst schützen.  

Wer haftet für einen umgestürzten Bauzaun?
Für einen umgestürzten Bauzaun haftet in der Regel der Bauherr oder das Bauunternehmen. Es ist immer empfehlenswert, für eine ausreichende Stabilität zu sorgen. 
Wer ist für den Bauzaun verantwortlich?
Verantwortung für den Bauzaun trägt der Bauherr oder das Bauunternehmen. Hier sind diese ebenfalls für die sachgemäße Errichtung, die Instandhaltung und den Abbau verantwortlich. 

 

Fazit: Erkundigen Sie sich vorab

Bauzäune unterliegen verschiedenen gesetzlichen Anforderungen, die von der Sicherheit über Genehmigungen bis hin zur Werbenutzung reichen. Für Betreiber bedeutet das: Informieren, prüfen und regelmäßig kontrollieren. Mit passenden Ausführungen und Zubehör lassen sich die Anforderungen in der Praxis gut umsetzen. Entscheidend ist dabei immer die Berücksichtigung der konkreten Einsatzsituation und der geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Möchten Sie mehr zu dem Thema erfahren oder möchten Sie Beratung in Ihrer Baustellensicherheit empfangen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf per E-Mail, Telefon oder über unser Kontaktformular. Ebenfalls können Sie bei uns direkt ein Angebot anfordern für die passenden Produkte für Ihr Sicherheitskonzept.    

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